Wenn du einen Garten besitzt und Nachbarn hast, hast du möglicherweise schon einmal die Situation erlebt, dass Äste eines benachbarten Baums in dein Grundstück hineinragen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie man rechtlich korrekt handelt, um mögliche rechtliche Konflikte mit dem Nachbarn zu vermeiden. Es ist stets vorteilhaft, friedliche Beziehungen zu seinen Nachbarn zu pflegen, doch nicht immer gelingt dies reibungslos. Daher klären wir hier die rechtlichen Aspekte der Baumpflege, insbesondere ob es legal ist, die Äste eines benachbarten Baums zu schneiden, die in deine Eigentumsfläche übergreifen.
Laut dem Artikel 896 des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile) dürfen sowohl Äste als auch Wurzeln, die in das eigene Grundstück hineinragen, geschnitten werden. Es ist daher gesetzlich verboten, dass die Äste oder Wurzeln eines Baumes die Grenze zum Nachbargrundstück überschreiten. Auch wenn ein Baum anfangs in angemessenem Abstand zur Grundstücksgrenze gepflanzt wurde, kann er im Laufe der Zeit so stark wachsen, dass seine Äste und Wurzeln in das Nachbargrundstück hineinragen. In solchen Fällen hat der Eigentümer des betroffenen Grundstücks das Recht, die überhängenden Äste ohne Erlaubnis des Baumhalters zu schneiden.
Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, bei dem die Frage aufkommt, ob der Baumhalter für die Kosten der Baumpflege entschädigt werden muss, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Kassationsgerichts, wie diese Angelegenheit zu handhaben ist. In einem solchen Fall wurde ein Nachbar verklagt, um die Kosten für das Schneiden der Äste zu begleichen, die in sein Grundstück hineinragten. Nachdem mehrere Gerichte, einschließlich des Appell- und Kassationsgerichts, unterschiedliche Urteile fällten, klärte das Kassationsgericht die Situation eindeutig.
Nach dem Gesetz darf der Eigentümer des Grundstücks, in das die Äste hineinragen, diese schneiden, ohne dass eine Entschädigung an den Baumhalter gezahlt werden muss. Die Kosten für das Schneiden der Äste sind demnach vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks selbst zu tragen. Es ist zu beachten, dass das Wachstum der Äste in Richtung des Nachbargrundstücks ein naturbedingter Prozess ist und keine Verantwortung des Baumhalters darstellt. Daher kannst du die überhängenden Äste schneiden, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen, aber du hast keinen Anspruch auf eine Entschädigung für diese Maßnahme.
Wenn du dich also in einer solchen Situation befindest, ist es wichtig, deine Rechte zu kennen und die richtigen Schritte zu unternehmen, um Konflikte zu vermeiden und deine Grundstücksgrenze zu schützen.